Aktuelle Urteile (ra-newsflash)

Wir präsentieren Ihnen – weiter unten auf der Seite - werktäglich neue Urteile. Hierfür nutzen wir den automatischen Urteilsticker ra-newsflash, der von der ra-online GmbH angeboten wird. ra-newsflash könnte auch auf Ihrer Kanzleiwebseite erscheinen. Sprechen Sie uns einfach mal an.

Was ist ra-newsflash?

ra-newsflash ist ein juristischer Urteils-Nachrichtendienst für Ihre Kanzleiwebseite.

Ihre Vorteile

  • Ihre Webseite erscheint durch tägliche Veröffentlichungen interessanter Urteile jederzeit aktuell.
  • Sie bieten Ihren Interessenten und Mandanten einen attraktiven Zusatznutzen, erhöhen die „Kundenbindung“ und präsentieren sich gleichzeitig als modernen, serviceorientierten Dienstleister.
  • Ihre Webseite wird durch die sich ständig ändernden Inhalte für Suchmaschinen, z.B. Google, interessanter, was sich auf die dortige Auffindbarkeit positiv auswirken kann. So finden mehr Besucher Ihre Webseite.
  • Keine Pflege nötig, der Newsticker aktualisiert sich automatisch.

Bestellen

Hier können Sie ra-newsflash bestellen und weitere Infos erhalten.
Im Folgenden lesen Sie die neuesten 10 Urteile aus dem ra-newsflash:

zurück

16.06.2026

Verwaltungsrecht,Beamtenrecht

Kein Anspruch eines AfD-Politikers auf Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei

Gericht sieht fortbestehende Zweifel an der charakterlichen Eignung eines ehemaligen AfD-Fraktionsvorsitzenden für das Beamtenverhältnis

Ein Antragsteller, der bis zur Aufhebung seiner vorläufigen Einstellungszusage für die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung war, muss nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei ernannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller war von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des Landes Berlin tätig. Er bewarb sich im April 2025 für die Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Im Vertrauen auf seine Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf des gehobenen Dienstes ließ sich der Antragsteller aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Am 25. März 2026 hob das Land Berlin (Antragsgegner) seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung führte es aus, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Antragstellers als AfD-Fraktionsvorsitzender in der Gemeindevertretung lasse Zweifel an dessen charakterlichen Eignung aufkommen. Daraufhin legte der Antragsteller sein Mandat nieder und suchte um Eilrechtsschutz nach. Er trägt vor, seine Fraktion sei nicht in überörtlichen Parteistrukturen eingebunden gewesen und er habe die Entwicklungen der AfD Brandenburg nicht in ihrer Tragweite erkannt.


AfD-Funktion und fehlende Distanzierung als maßgebliche Eignungszweifel

Die 7. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen. Es bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers; diese genügten für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst. Der Antragsteller sei Mitglied der AfD und organisatorisch in den brandenburgischen Landesverband eingegliedert. Die AfD Brandenburg sei 2020 vom Landesverfassungsschutz als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft und 2025 zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft worden. Der Antragsteller sei bei der Kommunalwahl 2024 als Kandidat angetreten und AfD-Fraktionsvorsitzender in der Gemeindevertretung geworden. Dies zeige seine inhaltliche Identifikation mit den programmatischen - und mindestens in Teilbereichen nach aktuellem Erkenntnisstand auch verfassungsfeindlichen - Zielen der AfD Brandenburg. Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und ihren Zielen distanziert habe. Die erst nach Aufhebung der Einstellungszusage erfolgte Niederlegung seines Mandats habe er mit der Einstufung der AfD Brandenburg als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" begründet. Diese sei jedoch bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was dem Antragsteller auch bekannt gewesen sein musste.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Verwaltungsgericht Berlin
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:11.06.2026
  • Aktenzeichen:VG 7 L 479/26

Quelle:Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/mw)